Informationen für Arbeitnehmer
AVBerlin ist eine private Arbeitsvermittlung. Dies bedeutet, dass Sie einen Vermittlungsgutschein (VGS) benötigen, um die Dienste von AVBerlin in Anspruch nehmen zu können.
ALG II - Empfängern steht der VGS nur bedingt zu. Hier greift eine so genannte „Kann-Bestimmung“. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den VGS. Die Ausstellung des VGS als Leistung zur Eingliederung in den Arbeitsprozess liegt im pflichtgemäßen Ermessen der JobCenter und gleichgearteter Institutionen.
Sind Sie im Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheines, werden wir uns bemühen, Sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entsprechend Ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen zu vermitteln. Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen.
Um eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen, füllen Sie bitte unser Formular für Arbeitnehmer aus.
Wenn Sie mit uns einen persönlichen Termins vereinbaren möchten, können Sie sich natürlich auch telefonisch oder postalisch an uns wenden.
Gerne sind wir bereit, Ihre Fragen zu beantworten, um gemeinsam Lösungen für einen Weg aus Ihrer Arbeitslosigkeit zu finden.
